Wort davor: Jahrmarktsfuhre

Jahrmarktgeld
Erklärung: zum Jahrmarkt fällig werdende Geldleistung.
vgl. Jahrmarkt (I 4).

Jahrmarktgeld (I)
Erklärung: als Abgabe an den Marktherrn.
vgl. Jahrmarkt (V 1), Jahrmarktzoll.

Jahrmarktgeld (I 1)

Jahrmarktgeld (I 2)
Erklärung: insbesondere als Abgabe der Brauer und Bierwirte an den Krüger und die Gemeinde.
Jahrmarktgeld (II)
Erklärung: als Gabe der Schüler an den Schulmeister.
vgl. Jahrmarktsheller.
Jahrmarktgeld (III)
Erklärung: als Reichung des Heilig-Geist-Spitals zu Pritzwalk an die Armen.
Jahrmarktgeld (IV)
Erklärung: Teil des Gesindelohns.

Wort danach: Jahrmarktsgerechtigkeit

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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