Wort davor: Jahrmarktsgerechtigkeit

Jahrmarktsgeschenk
Erklärung: jährlich zu erlegende Sondergebühr oder Zuschuß.

Wort danach: Jahrmarktsglocke

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten