Wort davor: Jahrmarktgeld

Jahrmarktsgerechtigkeit
Erklärung: Berechtigung zur Abhaltung eines Jahrmarkts.
vgl. Jahrmarkt (II), Jahrmarktsrecht (I).
Wortbildungshinweis: zu Gerechtigkeit (III).

Wort danach: Jahrmarktsgeschenk

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten