Jahrmarktsgerechtigkeit
Erklärung:
Berechtigung zur Abhaltung eines Jahrmarkts.
vgl.
Jahrmarkt (II),
Jahrmarktsrecht (I).
Wortbildungshinweis: zu
Gerechtigkeit (III).
Wort danach: Jahrmarktsgeschenk
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten