Wort davor: Jahrmarktfriede
Jahrmarktsfuhre
- Belegtext:
meß- und jahrmarktsfuhren koennen eine ausnahme von dem verbot [Ausschreibung von Fronspanndiensten an Sonn- und Festtagen] ... nicht begruenden
Datierung: 1825
Fundstelle: Weber,SachsKR. II 1 S. 51 Anm.
Wort danach: Jahrmarktgeld
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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