Wort davor: Jahrmarktsfreiheit

Jahrmarktfreiung
Erklärung: wie Jahrmarktsfreiheit.
Wortbildungshinweis: zu 1Freiung (II 2 a).

Wort danach: Jahrmarktfriede

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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