Jahrmarktsfreiheit
Erklärung:
2Freiheit (V 1), 1Friede (I 2 e δ) eines Jahrmarktes.
vgl.
Jahrmarkt (IV),
Jahrmarktfreiung,
Jahrmarktsrecht (II),
Marktfreiheit (II).
Wort danach: Jahrmarktfreiung
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