Wort davor: Jahrmarktfahne

Jahrmarktsfreiheit
Erklärung: 2Freiheit (V 1), 1Friede (I 2 e δ) eines Jahrmarktes.
vgl. Jahrmarkt (IV), Jahrmarktfreiung, Jahrmarktsrecht (II), Marktfreiheit (II).

Wort danach: Jahrmarktfreiung

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