Wort davor: Jahrmarktdiebin

jahrmarkten
Erklärung: "einen Jahrmarkt haben, am Jahrmarkt verkaufen" WBNordsiebbHdwspr. 446.

Wort danach: Jahrmarktfahne

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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