jahrmarkten
Erklärung:
"einen Jahrmarkt haben, am Jahrmarkt verkaufen" WBNordsiebbHdwspr. 446.
Wort danach: Jahrmarktfahne
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten