Wort davor: Jahresmahl

(Jahrmal)
Erklärung: jahrweise Einteilung der Dauer von Leihe oder Pacht.

Jahrmal (I)
Erklärung: eine bestimmte Zahl von Jahren als Befristung einer Grundstücksnutzung.
vgl. Jahrreim (I), Jahrschar (I), Jahrzahl (II), Jahrzeit (I), Jahrziel (I).

Jahrmal (I 1)
Erklärung: allgemein.
Jahrmal (I 2)
Erklärung: bei der Nutzung eines Objekts durch den Interimswirt.
Jahrmal (II)
Erklärung: eine unbestimmte Zahl von Jahren (Erbleihe).

Wort danach: jahrmalig

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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