Wort davor: Jahresliste

Jahrlohn

Jahrlohn (I)
Erklärung: Jahresvergütung für Dienstleistung.
vgl. Jahrsold.
Jahrlohn (II)
Erklärung: jährliche Zuwendung an die Ehefrau bei unbekindeter Ehe.

Wort danach: Jahrlöhner

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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