Wort davor: Jahrleistung

jährlich
vgl. jährig, jähriglich, jahrsen.

jährlich (I)

jährlich (I 1)
Erklärung: von jährlich wiederkehrenden Geld- oder Naturalleistungen.
jährlich (I 2)
Erklärung: von jährlich wiederkehrenden Handlungen, Ereignissen, Veröffentlichungen und dergleichen.
jährlich (I 3)
Erklärung: von Personen.

jährlich (I 3 a)
Erklärung: von Richtern, die auf ein Jahr bestellt sind.
jährlich (I 3 b)
Erklärung: von Knechten, die auf ein Jahr gedungen werden, auch übertragen.
jährlich (I 4)
Erklärung: jährlich (I 1) in formelhaften Verbindungen.
jährlich (II)
Erklärung: adv.

jährlich (II 1)
Erklärung: auf die Frequenz von Geld- und Naturalienleistungen bezogen.
vgl. jährlings.
jährlich (II 2)
Erklärung: das ganze Jahr hindurch [der altfriesische Beleg in Band VI 436 gehört zu Gerte (II 5) und ist dort gedruckt].

jährlich (II 3)
Erklärung: von jährlich wiederkehrenden (Amts-) Handlungen.

jährlich (II 3 a)
Erklärung: Rechenschaftslegung.
jährlich (II 3 b)
Erklärung: Amtsaufgabe, Amtswechsel.
jährlich (II 3 c)
Erklärung: Jahrgedächtnis.
vgl. Jahrdächtnis.
jährlich (II 4)
Erklärung: in festen Verbindungen.

jährlich (II 4 a)
Erklärung: jährlich und ewiglich.
jährlich (II 4 b)
Erklärung: jährlich und wirklich.

Wort danach: Jahreslieferung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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