Wort davor: Jahrlehengrundzins
Jahrleistung
vgl.
Jahreinung.
- Belegtext:
"im 15. Jhdt. scheint Bern öfters die jahrleistung d.h. die Landesverweisung infolge Trostungsbruchs dem Schuldigen erlassen zu haben"
Region/Autor/Textsorte:
v.Tscharner
Fundstelle: AbhSchweizR. 28 S. 245
Wort danach: jährlich
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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