Wort davor: Jahrkuh

(Jahrkummer)
Erklärung: gerichtliche Beschlagnahme eines Grundstücks auf ein Jahr im Zuge der Liegenschaftszwangsvollstreckung.
Wortbildungshinweis: zu Kummer (II).

Wort danach: Jahreskunde

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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