(Jahrkummer)
Erklärung:
gerichtliche Beschlagnahme eines Grundstücks auf ein Jahr im Zuge der Liegenschaftszwangsvollstreckung.
Wortbildungshinweis: zu
Kummer (II).
Wort danach: Jahreskunde
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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