Wort davor: Jahrkorpus

Jahrkost
vgl. Jahrbrot.

Jahrkost (I)
Erklärung: "der auf ein Jahr kommende Aufwand, Lebensunterhalt, insofern er nicht zum Verkauf, sondern zum häuslichen Bedarf bestimmt ist" Lexer I 1474.

Jahrkost (II)
Erklärung: jährlich zu entrichtende Abgabe.

Wort danach: Jahrkuh

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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