Wort davor: Jahrkorpus
Jahrkost
vgl.
Jahrbrot.
Jahrkost (I)
Erklärung:
"der auf ein Jahr kommende Aufwand, Lebensunterhalt, insofern er nicht zum Verkauf, sondern zum häuslichen Bedarf bestimmt ist" Lexer I 1474.
- Belegtext:
zu der iharkost, wan man die aussz dem geschossz zeucht, gehorit gemalen korn, gebacken brodt, gemacht fleisch, gebrauwet getrencke, oder das ein man nicht verkeuffen wil, muessewerck
und kuchenspeise, der ein man mit seinem gesinde gebrauchen sal. aber nicht sal man rechnen zu der iharkost, wan man die verschost, korn und noesser, schwein, schaff und dergleichen
aber bereit geldt, ob man das achten wolde an die iharkost; wen solde das sein, so weren ezliche, die gar wenigk uber yre iherliche zerunge zu geschossz geben
Datierung: 14. Jh.
Region/Autor/Textsorte:
Eisenach
Fundstelle: Ortloff,Samml. II 354
- Belegtext:
es sal auch eyn iglich burger eyne jarkost syns hussgesindes an getreide vszczihen vnd frie haben
Datierung: 1457
Fundstelle: ZeitzEidgesch. 5
- Belegtext:
[muß der Bürger] seine jahrkost, ob ihm die nicht selbst erwachse, auf dem markte kaufen
Datierung: 1570
Fundstelle: MittErfurt 47 (1931) 17
- Belegtext:
es mag aber von dem harten getreide ein jeder für sich und diejenigen, so er an seinem brot hat, eine jahrkost, nämlich für jede person 1 malter ... abziehen
Datierung: 1683
Fundstelle: MittErfurt 47 (1931) 29
Jahrkost (II)
Erklärung:
jährlich zu entrichtende Abgabe.
- Belegtext:
(die cnape) zal ... quite gaen van allen jaercosten
Datierung: 1496
Fundstelle: MnlWB. III 990
- Belegtext:
de persoonen, die in ander eeden zijn, ... sullen ghestaen met hun incomgelt ende jaercosten
Datierung: 1619
Fundstelle: MnlWB. III 990
Wort danach: Jahrkuh
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten