Wort davor: Jahrkerbe

Jahrkleid

Jahrkleid (I)
Erklärung: als Teil der jährlichen Besoldung.
vgl. Jahreskleidung, Jahrtuch.

Jahrkleid (II)

Wort danach: Jahreskleidung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten