Wort davor: Jahrkauf
Jahrkäufer
Erklärung:
der ein Nutzungs- oder Vertriebsrecht auf ein Jahr erwirbt.
- Belegtext:
"der Erbpächter oder Erbsieder konnte ... die Erlaubnis [der Salzgewinnung] auf einige Jahre an Dritte, die jarkäufer abtreten"
Datierung: 1306
Fundstelle: SchwäbWB. IV 82
- Belegtext:
es möchten sich jarkäufer befinden, die efg. noch ein jarsgelt widerfaren liessen
Datierung: 1607
Fundstelle: WürtLTA.2 II 698
Wort danach: Jahrkaufquatember
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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