Wort davor: Jahreskassenbericht
Jahrkauf
Jahrkauf (I)
Erklärung:
auf ein Jahr befristeter Abnahmevertrag.
- Belegtext:
wellicher schiffer oder meister umb eyn waldschiffer eyn jarkauf thut ..., der sol by demselben sinem jarkauf bliben ungesumpt und unverhindert meniglichs by pene 10 ß (pfennig)
Datierung: 1501
Region/Autor/Textsorte:
Pforzheim
Fundstelle: ZGO. 11 (1860) 272
- Belegtext:
ein schiffherr darf nur mit einem flözer einen jahrkauf abschließen
Datierung: 1555
Fundstelle: Vetter,ORhein 27
Jahrkauf (II)
- Belegtext:
"die Ärzte hatten früher oft die Bauern der Umgegend in jahrskoop d.h. sie behandelten sie gegen ein festes Honorar"
Fundstelle: SchleswHWB. II 1020
Wort danach: Jahrkäufer
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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