Wort davor: Jahreskassenbericht

Jahrkauf

Jahrkauf (I)
Erklärung: auf ein Jahr befristeter Abnahmevertrag.

Jahrkauf (II)

Wort danach: Jahrkäufer

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten