Wort davor: jahrjährlich

Jahrjunge
Erklärung: Lehrjunge, der eine gewisse Zahl von Lehrjahren abzuleisten hat.
vgl. Jahrgeselle.

Wort danach: Jahreskammerrechnung

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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