Wort davor: jährig
Jährige
Erklärung:
volljährige Person.
Wortbildungshinweis: zu
jährig (II).
- Belegtext:
hwersa en wide monnat, sa latte se thene mon vppa thet berna goud and vrterit and vrbalat thet berna goud, allewant thet was, thet ma se to jericha swera macht. sa nomen se hiara
federgoud fonter moder [wenn eine Witwe sich wieder verheiratete, so setzte sie ihren Mann in den Besitz des Kindesgutes und verzehrte und vergeudete das Gut der Kinder, bis zur Zeit,
da man diese eidlich mündig sprechen konnte. Dann nahmen sie ihres Vaters Gut von der Mutter]
Datierung: 1. Hälfte 15. Jh.
Fundstelle: FivelgoR. 154
Textarchiv: FivelgoR. 154
Wort danach: jähriglich
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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