Wort davor: Jahrhüter

jährig
vgl. Balken (II).

jährig (I)
Erklärung: von der zeitlichen Ausdehnung eines Jahres.

jährig (I 1)
Erklärung: ein Jahr alt (Personen und Sachen).
jährig (I 1 Spiegelstrich 1)
Erklärung: von einem Toten.
jährig (I 2)
Erklärung: auf ein Jahr befristet.
jährig (II)
Erklärung: volljährig.
jährig (III)
Erklärung: alle Jahre wiederkehrend, insbesondere von Geld- und Sachleistungen, Abgaben usw.

Wort danach: Jährige

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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