Wort davor: Jahreshirte
Jahrhofzins
Erklärung:
der jährlich für einen Hof (II 8) entrichtete Zins.
- Belegtext:
in sein selbs haus ... oder da er jarhofzins geb
Datierung: 1403
Fundstelle: Tomaschek,Wien II 13
- Belegtext:
die hie nicht aigen haus, sunder nur jarhofzins gegeben habent
Datierung: 1417
Fundstelle: Tomaschek,Wien II 23
Wort danach: Jahrholz
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten