Jahrherberge
Erklärung:
"jahrherbergen sind Stuben in brauberechtigten Bürgerhäusern, die auf ein Jahr ausschließlich zu besuchen der Krüger und die Bauern des Dorfes sich verbindlich
gemacht hatten. Diese erhielten vom Hausbesitzer [Spirituosen] ... meist auf Borg" NdLausMitt. 14 (1920) 180.
Wort danach: Jahrheuer
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