Wort davor: Jahrgroschen
Jahrgulden
Erklärung:
jährliche Abgabe, Geldleistung.
vgl.
Jahrbede.
- Belegtext:
mit ten jairgulde
Datierung: 1515
Fundstelle: NrhAnn. 75 (1903) 61
- Belegtext:
muß jeder schiffer einen jahrgulden ... entrichten
Datierung: 1734
Fundstelle: WestfMag. 3 (1787) 252
- Belegtext:
landlaeuffige zinß, oder jahr-gulden von dem verschriebenen ehegeld
Datierung: 1767
Fundstelle: Cramer,Neb. 68 S. 81
- Fundstelle: WBNordsiebbHdwspr. 445
Wort danach: Jahrgülte
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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