Wort davor: Jahrgezahl

Jahrgezeit
Erklärung: jährlich wiederkehrender Gedenk-, Festtag, insbesondere kirchlich zum Andenken Verstorbener; die an diesem Tag zu vollziehenden Gebete.
vgl. Gezeit (II 1), Gezeit (II 2), Jahrdächtnis, Memorie (II).

Jahrgezeit (Spiegelstrich 1)
Erklärung: übertragen dasjenige, was für die Haltung der Jahrgezeit gegeben wird.

Wort danach: Jahrgroschen

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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