Wort davor: Jahrgerichtsbuch
Jahrgerichtsessen
Erklärung:
Mahl anläßlich der Abhaltung des 1Jahrgerichts.
- Belegtext:
klaeger [Universität Leipzig] [hat] angefuehret, ... daß in Z., von 2 nachbaren nach der reihe, das jahr-gerichtsessen gegeben und
kein gewisses qvantum des aufwands vorgeschrieben werde, hier [in W.] aber titulo lucrativo der richter die mahlzeit auszurichten habe, weil er allerhand emolumenta darfuer zu genießen habe
Datierung: 1752
Fundstelle: Klingner III 641
Wort danach: Jahrgerichtsordnung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten