Wort davor: Jahrgelter
Jahrgeltler
Erklärung:
Hintersasse, der eine jährliche Gebühr bezahlt.
vgl.
Jahrgelter.
- Belegtext:
es solle ... ein beisess oldt so genandte jahrgeltler das atzungsrecht in den thauwäldteren zu gebräuchen ... kein einiges recht zu genießen sich ansprechen
Datierung: 1756
Fundstelle: Kothing,RQ. 130
[weitere Angaben: vgl. SchweizId. II 251]
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Wort danach: Jahresgemeinde
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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