Wort davor: Jahresgehalt

Jahrgeld

Jahrgeld (I)
Erklärung: jährlich an die Obrigkeit zu erbringende Abgabe in Geld; Steuer.
vgl. Jahrbede.

Jahrgeld (I Spiegelstrich 1)
Erklärung: an die Handwerksinnung.
Jahrgeld (II)
Erklärung: jährliche Geldzahlung als (Teil der) Besoldung, als Rente etc.
vgl. Jahrsold.

Wort danach: Jahrgeldnik

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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