Jahrgebung
Erklärung:
Volljährigkeitserklärung durch Behörde, lat. venia aetatis.
vgl.
Jahr (I 1 d),
Jahr (III 2 b),
Jahrerlangung.
Wort danach: Jahresgedächtnis
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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