Wort davor: Jahrgast

Jahrgebung
Erklärung: Volljährigkeitserklärung durch Behörde, lat. venia aetatis.
vgl. Jahr (I 1 d), Jahr (III 2 b), Jahrerlangung.

Wort danach: Jahresgedächtnis

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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