Wort davor: Jahrgangsrechnung
Jahrgast
Erklärung:
wie Jahreskunde.
- Belegtext:
es soll kein bürger [Bierbrauer] mehr den ein dorff undt einen krüger zu jahrgästen haben
Datierung: um 1630
Fundstelle: GubenRB. 39
- Datierung: 1663
Fundstelle: SchwäbWB. VI Nachtr. 2239
Wort danach: Jahrgebung
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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