Wort davor: Jahresfrist

(Jahrfrommen)
Erklärung: Fruchtertrag eines Jahres.
vgl. Jahresblume, Jahrfrucht.
Wortbildungshinweis: zu Frommen.

Wort danach: Jahrfrucht

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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