Wort davor: Jahrfriede
Jahresfrist
Jahresfrist (I)
Erklärung:
Frist von einem Jahr.
Jahresfrist (II)
Erklärung:
in Zusammensetzungen mit Tag oder Tagesfrist (entsprechend der Formel Jahr und Tag.
vgl.
Jahr (III 2 a alpha).
- Belegtext:
swer sie dar um anspreche nah rechte in jarsvrist und tage
Datierung: 1295
Fundstelle: WirtUB. X 318
- Belegtext:
in iarsvrist vnd in tags vrist
Datierung: 1312
Fundstelle: OÖUB. V 84
Faksimile
- digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- Belegtext:
in jahrs und tages frist
Datierung: 1571
Fundstelle: BrandenbSchSt. III 21
- Belegtext:
entsetzung uber jhar und tagfrist
Datierung: 1573
Fundstelle: NÖLTfl. IV 98
- Belegtext:
inner jahr- und tagsfrist
Datierung: 16. Jh.
Fundstelle: NÖLehntraktat Tit. 9 § 1
- Belegtext:
innerst jahrs- und tagfrist
Datierung: 1607
Fundstelle: LuzernStR. 40
Wort danach: Jahrfrommen
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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