Wort davor: Jahrfahrt
Jahresfall
- Belegtext:
widrigen falls hat es bey der communione bonorum und dem daraus fliessenden effecte sein bewenden, also, daß auch der an theils orten eingefuehrte jahrs-fall hoc casu cessiret
Datierung: 1722
Fundstelle: CCBrandenbCulmb. II 1 S. 203
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Wort danach: Jahrfasten
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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