Wort davor: Jahresendemonat
Jahrerlangung
Erklärung:
Erlangung der Volljährigkeit durch Jahrgebung.
- Belegtext:
es hat ... ein gewisser doctor medicinae als hof-pfaltz-graf einen ... buergers-sohn die volljaehrigkeit mitgetheilet, ob er gleich kaum 17 jahre alt war, welche jahrerlangung dieser bey hiesigen schoeffen-rath vorgezeiget
Datierung: 1744
Fundstelle: AnmFrankfRef. 2. Forts. 451
Wort danach: Jahresertrag
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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