Wort davor: Jahresempfang

jähren

jähren (I)
Erklärung: vom Pfand: verfallen.

jähren (II)
Erklärung: reflexiv: mündig, volljährig werden.
vgl. Jahr (I).

Wort danach: Jahresende

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten