Wort davor: Jahreseinsendung

Jahreinung
Erklärung: mit Verbannung kombinierte und nach deren zeitlicher Länge sich berechnende, vor dem Wiedereintritt in die Stadt zu zahlende Geldstrafe.
vgl. Einung (VI 1), Jahrleistung.

Wort danach: Jahresempfang

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