Wort davor: Jahrdiener
Jahrdienst
Jahrdienst (I)
Erklärung:
Dienst für die Dauer eines Jahres.
vgl.
Jahresdienstgeld.
Jahrdienst (II)
Erklärung:
regelmäßig viermal jährlich zu leistender Frondienst.
Jahrdienst (III)
Erklärung:
Feudalabgabe für ein Jahr.
- Belegtext:
dem bannhern schuldig ... zu geben drey pennig und das ist ickliches zu dem jar 9 (pfennig) und das heißt jardinst
Datierung: 1373
Fundstelle: Kirch,Welferdingen 13
- Belegtext:
der sol auf seinem chasten ueber iar haben ligent allerlay traides ainen gantzen iardienst
Datierung: 2. Hälfte 14. Jh.
Fundstelle: MühldorfStR. 394
Wort danach: Jahrdienstag
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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