Wort davor: Jahrdiener

Jahrdienst

Jahrdienst (I)
Erklärung: Dienst für die Dauer eines Jahres.
vgl. Jahresdienstgeld.

Jahrdienst (II)
Erklärung: regelmäßig viermal jährlich zu leistender Frondienst.
Jahrdienst (III)
Erklärung: Feudalabgabe für ein Jahr.

Wort danach: Jahrdienstag

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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