Wort davor: Jahrbodenzins

Jahrbrief
Erklärung: Buch, in dem fromme Stiftungen aufgeführt sind; wie Seelbuch.
vgl. Jahrbuch, Jahrtagsregister.

Wort danach: Jahrbrot

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten