Wort davor: Jahresblume
Jahrbodenzins
Erklärung:
Bodenzins für ein Jahr.
vgl.
Jahrpacht,
Jahrzins.
- Belegtext:
H.G. an sin buw ein venster und ein jarbodenzins [ein Wort?] nachgelassen
Datierung: 1536
Fundstelle: BernRatsman. I 131
- Belegtext:
von einem hauß sambt zugehördte beym Schwabhaußer thor in der Langgassen, jahrsboddenzinß
Datierung: 1750
Fundstelle: Ortenau 35 (1955) 107
Wort danach: Jahrbrief
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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