Wort davor: Jahresbilanz
Jahresblume
Erklärung:
Jahresertrag eines landwirtschaftlichen Gutes.
vgl.
Blume (I),
Jahrfrommen,
Jahrfrucht.
- Belegtext:
doch soll der bodenzins vß dem jarblumen vorûß und abzalt werden
Datierung: 1495
Fundstelle: Rochholz,AargW. 72
- Belegtext:
auf heuw solle der schätz-schilling ehnder nicht gelegt werden mögen, biss und in so lang die letzte burdi desselbigen jahrsblumen auf dem gaden ligen wird
Datierung: 1769
Fundstelle: Widmer,KonkursUrkanton 10
- Fundstelle: Lexer III Nachtr. 262
Wort danach: Jahrbodenzins
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten