Wort davor: Jahresbilanz

Jahresblume
Erklärung: Jahresertrag eines landwirtschaftlichen Gutes.
vgl. Blume (I), Jahrfrommen, Jahrfrucht.

Wort danach: Jahrbodenzins

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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