Wort davor: Jahresbestallung

Jahrbeständnis
Erklärung: für bestimmte Jahre geltende Beständnis (I), Zeitpacht.
vgl. Erbbeständnis, Jahrpachtung.

Wort danach: Jahresbestandzins

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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