Jahrbeständnis
Erklärung:
für bestimmte Jahre geltende Beständnis (I), Zeitpacht.
vgl.
Erbbeständnis,
Jahrpachtung.
Wort danach: Jahresbestandzins
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten