Jahrbede
Erklärung:
von dem Landes- oder Grundherrn jährlich bewilligte oder zu leistende Abgabe.
vgl.
1Bede (I 2),
Jahresgefälle,
Jahrgeld,
Jahrgulden,
Jahrschatz,
Jahrschoß,
Jahressteuer,
Jahrzins (III).
Wort danach: Jahrbegang
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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