Jahresbaubeaugenscheinigung
Erklärung:
durch herrschaftliche Beamte vorzunehmende jährliche Besichtigung herrschaftlicher Gebäude, in denen sich Dienstwohnungen oder Mietwohnungen überhaupt befinden.
Wort danach: Jahresbaubericht
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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