Wort davor: Jahresabschluß
Jahracht
Jahracht (I)
Erklärung:
bestimmte Anzahl von Jahren bei einer rechtlichen Verpflichtung.
vgl.
Jahrmal (I).
- Belegtext:
die ziele vnd jahracht der ... stallunge vnabbrüchlich ausshalten
Datierung: 1387
Fundstelle: Haltaus 1002
- Belegtext:
[der scheidende Knecht soll] mit dem meister übereinkommen umbe die jarahte, die er ime gelobet het
Datierung: 1395
Fundstelle: Schmidt,ElsWB. 8
- Belegtext:
die bestimmte jahracht jährlich geben funf und zwanzig gulden schirmgeld
Datierung: 1540
Fundstelle: Ochs,Basel VI 153
- Belegtext:
[das Verliehene ist dem Beliehenen] ein bestimpte iaracht ... zugestellet
Datierung: 1558
Fundstelle: ElsMschr. 2 (1911) 663
- Belegtext:
es soll kein lehrjung minder dann drey jahr lernen und nit macht haben seine jahracht mit gelt abzukaufen
Datierung: 1574
Fundstelle: Schmoller,StraßbTucherZft. 222
- Belegtext:
kayser Ruprecht richtete mit ein vnd andern ständen ... absonderliche bundnussen auff, die theils auff sein lebtage, theils auff eine bestimmte zeit vnd iahracht gestellet wurden
Datierung: vor 1758
Fundstelle: Haltaus 1002
- Datierung: 1762
Fundstelle: Wiesand 589
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- in Google Books
- Datierung: 1781
Fundstelle: Scherz-Oberlin 722
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- in Google Books
- Fundstelle: Götze,FrühnhdGl.2 129
- Fundstelle: SchweizId. I 80
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- digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
Jahracht (II)
Erklärung:
nach Mone/ZGO. 10 (1859) 192 und Lexer I 1473 auch jährlicher Fruchtzins für Zeitpacht (Gegensatz 1Landacht I), aber wohl irrig, vergleiche v.Künßberg,Acht 57.
Wort danach: Jahresamtseinkunft
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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