Jaherr
Erklärung:
jemand (in untergeordneter Stellung), der zu allen Meinungen und Entscheidungen seiner Oberen "Ja, Herr" sagt.
vgl.
Jabruder,
Jaschöffe.
Wort danach: jähhitziglich
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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