Wort davor: Jägerzug

Jagfron
Erklärung: pflichtmäßige Dienstleistung der Untertanen bei herrschaftlichen Jagden.
vgl. Jagddienst, Jagfrondienst.

Wort danach: Jagfrondienst

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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