Wort davor: Jägerrechnung

Jägerrecht
vgl. Jagdrecht.

Jägerrecht (I)
Erklärung: im objektiven Sinn, insbesondere bei der Jagdfolge (I).
Jägerrecht (II)
Erklärung: im subjektiven Sinn.

Jägerrecht (II 1)
Erklärung: bestimmte Teile des erlegten Wildes als Zerwirkerlohn des Jägers.

Jägerrecht (II 1 a)
Erklärung: in natura.
Jägerrecht (II 1 a Spiegelstrich 1)
Erklärung: auch bei Wild, das des Jägers Hund gerissen hat.
Jägerrecht (II 1 b)
Erklärung: in Geld abgelöst.
Jägerrecht (II 2)
Erklärung: dem Leithund zustehender Teil des erlegten Wildes.
Jägerrecht (II 3)
Erklärung: dem Jagdberechtigten überlassener Teil des erlegten Wildes.

Jägerrecht (II 3 a)
Erklärung: in natura.
Jägerrecht (II 3 b)
Erklärung: in Geld abgelöst.
Jägerrecht (II 4)
Erklärung: Abgabe an den Jagdherrn beziehungsweise Jäger für Vertilgung von schädlichen Tieren.
Jägerrecht (II 5)
Erklärung: ohne Beziehung auf den jagdlichen Vorstellungsbereich Bezeichnung für kleinere Gaben und dergleichen.
Jägerrecht (II 6)
Erklärung: übertragen.

Wort danach: Jägerschuld

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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