Wort davor: jägern

Jägernutz
Erklärung: Abgabe vom Hafer zugunsten des herrschaftlichen Jägers oder Jägermeisters.

Wort danach: Jägeroffiziant

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten