Jägermahl
Erklärung:
pflichtmäßige Speisung grundherrschaftlicher Jäger durch Untertanen.
vgl.
Jagdzehrung,
Jagenszehrung,
Jägerzehrung.
Wort danach: Jägermahlzeitgeld
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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