Wort davor: Jägerlehen

Jägermahl
Erklärung: pflichtmäßige Speisung grundherrschaftlicher Jäger durch Untertanen.
vgl. Jagdzehrung, Jagenszehrung, Jägerzehrung.

Wort danach: Jägermahlzeitgeld

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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