Jägermandat
Erklärung:
Verordnung, die (Dienst-) Anweisungen für Jäger ( I, II) enthält.
vgl.
Jägerordnung.
Wort danach: Jägermeister
Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
- online verfügbar mit vielfältigen Recherchemöglichkeiten