Wort davor: Jägermahlzeitgeld

Jägermandat
Erklärung: Verordnung, die (Dienst-) Anweisungen für Jäger ( I, II) enthält.
vgl. Jägerordnung.

Wort danach: Jägermeister

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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