Wort davor: Jägerlege

Jägerlehen
Erklärung: "Jägerlehen, ein Lehen, dessen Besitzer die Pflicht hat, seinem Herrn Jagddienste zu leisten" Kittel,Hs., aber vgl. die Belege.
vgl. Jägerhof (I).

Wort danach: Jägermahl

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