Wort davor: Jägerkorps

Jägerkost
Erklärung: Ablösungsgeld für die Verpflichtung, landesherrliche Jäger (II) und Falkner unentgeltlich zu beherbergen.

Wort danach: Jägerlege

Dieser Wortartikel stammt aus dem Deutschen Rechtswörterbuch
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